Gemeinsamer Änderungsantrag zum Prüfantrag: Reintegration des Eigenbetriebs Servicebetrieb Bauhof (SBB) in die Stadtverwaltung

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  • Erstellungsdatum 22. März 2023
  • Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Prüfantrag: Reintegration des Eigenbetriebs Servicebetrieb Bauhof (SBB) in die Stadtverwaltung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingtheiten der Eigenbetrieb SBB wieder in die Verwaltung reintegriert werden kann. Dabei ist vor allem auf folgende Fragestellungen einzugehen:

  • Rechtliche Aspekte
  • Zeit- und Kostenersparnisse bei der Beauftragung des SBB durch die Verwaltung
  • Einsparungen durch den Entfall der Gremien des Eigenbetriebs
  • Organisatorische Vor- bzw. Nachteile einer Auflösung des Eigenbetriebs im Sinne eines verwaltungseffizienteren Arbeitens bei einer Reintegration
  • Auswirkungen auf das Personal
  • Steuerrechtliche Auswirkungen ab 2025 bei Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz, wenn der SBB als Eigenbetrieb fortbestehen sollte

Das Ergebnis der Prüfung soll möglichst innerhalb von zwölf Monaten der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Begründung:

Aufgrund der Beratungen im HF-A wurde die Ergänzung um den letzten Spiegelstrich des gemeinsamen Prüfantrags vorgenommen.

Die weitere Begründung des Prüfantrags ändert sich nicht.

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