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- Erstellungsdatum 19. Mai 2023
- Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024
Gemeinsame Resolution: Resolution Tempo 30 – Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten
Die Stadtverordnetenversammlung Ginsheim-Gustavsburg appelliert an den Bund und hier insbesondere Verkehrsminister Volker Wissing, die nicht mehr umgesetzten Empfehlungen aus der 19. Wahlperiode des Bundestages zur Verkehrssicherheit nunmehr endlich umzusetzen. Dazu muss es den Städten mindestens ermöglicht werden:
- Innerorts die Geschwindigkeit von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen
- Ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.
Zudem wird das hessische Kabinett und hier insbesondere Verkehrsminister Tarek Al-Wazir gebeten, dass dieses Ansinnen durch die hessische Landesregierung im Bundesrat vertreten wird.Ferner wird Bürgermeister Siehr gebeten, dass er die Resolution an den Hessischen Städte- und Gemeindebund weiterleitet, verbunden mit der Bitte, dass dieser sich der Resolution des Deutschen Städtetages anschließt oder eine ähnlich gelagerte Initiative startet.
Begründung:
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg ist vor Kurzem bereits der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beigetreten und hat sich so bereits für das grundsätzliche Ansinnen stark gemacht.
Der geringfügig auf die Stadt angepasste Resolutionstext des Deutschen Städtetages unterstützt den Tenor der Initiative und kann dazu beitragen, dass den bremsenden Akteuren in der Bundespolitik die Wichtigkeit des kommunalen Anliegens noch deutlicher vor die Augen geführt wird.
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, bringt es auf den Punkt, wenn er sagt: „Städte, die dies wollen, sollten auch ein generelles Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde anordnen können und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere Geschwindigkeit zulassen. Die Städte müssen selbst entscheiden können, wo es sicherer, klimaschonender und gesünder wird, wenn nicht Tempo 50 gilt. Es darf nicht immer Jahre und viele Gutachten brauchen, bis sich etwas ändert.“
Der zuständige Fachminister auf Bundesebene, Volker Wissing, soll das Straßenverkehrsrecht entsprechend anpassen, umso den Kommunen die notwendigen Handlungsspielräume einzuräumen.