Helfen Sie uns bei unserer Arbeit!

Wir bitten Sie um Ihre Spende für die SPD Ginsheim-Gustavsburg. Helfen Sie uns bei unserer Arbeit: Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Politik für wirtschaftlichen Erfolg und soziale Verantwortung.


Was passiert mit meiner Spende?

Ihre Spende wirkt. Sie wird für die politische Arbeit der SPD Ginsheim-Gustavsburg verwendet. Sie unterstützen damit Politik für soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Dafür steht die SPD seit fast 150 Jahren!

Warum braucht die SPD Spenden?

Die SPD finanziert ihre Arbeit zu einem großen Teil aus den Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde. Anders als bei anderen Parteien sind das im Einzelfall meist kleine Beträge. In der Summe aber ist das ein wichtiger Beitrag zur Aktionsfähigkeit der SPD.

Ist die Datenübertragung sicher?

Alle Verfahren sind nach dem neuesten technischen Stand gesichert: Eine sichere Verbindung gewährleistet, dass ihre Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren Daten um.

Überweisen Sie Ihren Spendenbetrag an:

SPD Ginsheim-Gustavsburg
Kennwort: Spende
Konto/IBAN: DE96508629030000025070
 

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

Hinweise zur steuerlichen Absetzungsfähigkeit von Parteispenden:

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht. 

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an spenden@spd.de.