Änderungsantrag zum Prüfantrag: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung an neuralgischen Verkehrspunkten

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  • Erstellungsdatum 16. März 2023
  • Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024

Änderungsantrag zum Prüfantrag: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung an neuralgischen Verkehrspunkten

Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen:

  • Welche unterschiedlichen Formen der Geschwindigkeitsmessung würden sich für das Stadtgebiet eignen?
  • Wie kostenintensiv ist die Beschaffung von unterschiedlichen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, sowohl im Erwerb, im Leasen oder im Mietverhältnis?
  • Welche geeigneten Plätze zum Aufstellen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gibt es in beiden Stadtteilen?
  • Welche Erfahrungen haben beispielsweise Trebur, Riedstadt oder Rüsselsheim mit zum Teil bereits mehrere Jahre festinstallierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gewonnen und warum betreiben sie diese immer noch?

Das Ergebnis der Prüfung soll möglichst nach den Sommerferien und vor den Haushaltsberatungen 2024 vorgelegt werden.

Begründung:

An der Begründung des Ursprungsantrags werden keine Änderungen vorgenommen.

Der Änderungsantrag selbst bezieht sich auf den Prüfantrag und ändert nicht an dem eigentlichen Auftrag der Prüfung.

Der Änderungsantrag resultiert aus den Beratungen im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss.

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