Resolution zur Sperrung der Kostheimer Mainbrücke für den überörtlichen Schwerlastverkehr

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  • Erstellungsdatum 14. Februar 2022
  • Zuletzt aktualisiert 11. März 2022

Resolution zur Sperrung der Kostheimer Mainbrücke für den überörtlichen Schwerlastverkehr

Den antragstellenden Fraktionen liegt das Recht der Bürger:innen auf Ruhe, gute Luft und Verkehrssicherheit am Herzen. Auch der Stadtteil Gustavsburg ist durch den überörtlichen Schwerlastverkehr belastet, der die Stadt auf den Hauptverkehrsachsen durchquert (insbesondere Darmstädter Landstraße). Für die eröffnete Bahnunterführung prüft die
Verwaltung anhand der nun auftretenden Emissionen nach der Freigabe für den Verkehr, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung für den Schwerlastverkehr vorliegen, um auch hier für eine dauerhafte Entlastung der Bürger:innen zu sorgen.

Genauso muss verhindert werden, dass der überörtliche Schwerlastverkehr die Kostheimer Mainbrücke nutzt, um Gustavsburg zu durchqueren. Die besondere Verkehrs- und Lärmbelastung des Stadtteils ist auch ausdrücklich im ISEK hervorgehoben worden.

Die Kostheimer Mainbrücke ist Teil der Bedarfsumleitung der A 60/671 und eine Bundesstraße, die sowohl in Gustavsburg wie auch in Mainz-Kostheim mitten durch die Orte verläuft. Auch wenn die Bedarfsumleitung schon seit Jahren nicht mehr genutzt wurde, locken entsprechende Schilder viele ortsundkundige LKW Fahrer in die Orte. Es besteht eine hohe Belastung der Bürger:innen durch überörtlichen Schwerlastverkehr. Laut unseren Informationen rechnet der Kostheimer Ortsbeirat aufgrund verschiedener Bautätigkeiten mit einer Zunahme des Verkehrs über die Brücke um ca. 30%. Es ist fraglich, ob die Brücke diese Zunahme des Verkehrs überhaupt verkraften kann. Nach unseren Informationen ist seit Längerem eine Erneuerung der Brücke durch Hessen Mobil im Gespräch, damit auch in Zukunft Sondertransporte und Schwerstverkehr diese nutzen können. Der Zustand mit erheblichen Belastungen der Bürger:innen der Stadt soll also verfestigt werden.

Es sollte durch die Entscheidungsträger in Bund und Land geprüft werden, ob nicht durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eine Sperrung für den überörtlichen Schwerlastverkehr erreicht werden kann (Ziffer 1 a der Resolution). Am Beispiel der Theodor-Heuß-Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden, die zur Bundesstraße 40 gehört, ist zu erkennen, dass ein LKW-Fahrverbot auf einer Bundestraßenbrücke durchaus möglich ist. Eventuell gibt es auch andere kluge Regelungen, durch die der überörtliche Schwerlastverkehr aus der Stadt gehalten werden kann, die aber die jeweilige Verantwortung von Bund und Land entsprechen und diese Verantwortung aufrechterhalten.