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Antrag: Anpassung des städtischen Bußgeldkatalogs

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  • Erstellungsdatum 1. Januar 2024
  • Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024

Antrag: Anpassung des städtischen Bußgeldkatalogs

Der Magistrat wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen vor der Sommerpause
eine Überarbeitung des Bußgeldkatalogs vorzulegen. Dies soll einerseits neue
Inhalte und andererseits auch die Erhöhung der bisherigen Mindestverwarngelder
enthalten.

Die Vorlage soll zudem enthalten, wie die bestehenden und neuen Maßnahmen
des Bußgeldkatalogs umgesetzt werden können.

Begründung

Wer beispielsweise in Mainz seinen Müll auf den Straßen der Stadt entsorgt, anstatt dafür
vorgesehene Mülleimer zu nutzen, muss seit kurzem gemäß den neuen Regelungen in dem
Verwarnungskatalog mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Anstatt 15-35 Euro müssen nun 55 Euro für die „illegale“ Entsorgung von Zigarettenkippen,
-schachteln, Taschentüchern, Bechern, Tellern, Kaugummis, To Go-Artikeln durch den
„erwischten“ Verursacher gezahlt werden. Subsummiert unter den Regelungsgehalt werden
aber auch „Wild-Pinkeln“ und Verunreinigungen durch menschlichen Kot!

Nicht ordnungsgemäße Entsorgung ist gerade in den „warmen“ Monaten ein Problem in der
Stadt, wenn man zum Beispiel die Müllberge am „Gustavsburger Strand“ sieht oder
ganzjährlich Überbleibsel von mitgenommenen Essen und Trinken im gesamten Stadtbild.

Durch die Hinzunahme von Tatbeständen und die Anpassung der Mindestverwarngelder
können unterschiedliche Effekte hervortreten. Neben einem umweltpädagogischen Effekt
kann mit einer Anpassung des Bußgeldkatalogs zudem mittelfristig auch etwas für die
Sauberkeit im Stadtbild getan werden.

Selbstverständlich obliegt die konkrete Verwarnung immer noch dem Ermessen des
städtischen Mitarbeitenden, welches eine reine Verwarnung, aber auch direkt das Einleiten
eines förmlichen Bußgeldverfahrens beinhalten kann. Bei Letzterem können dann anstatt
Verwarngeldern auch höhere Geldbußen fällig werden.

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