Haushaltsbegleitantrag zur Musikschule Mainspitze / Kulturangebot in der Mainspitze

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  • Erstellungsdatum 29. November 2023
  • Zuletzt aktualisiert 19. Juli 2024

Haushaltsbegleitantrag zur Musikschule Mainspitze / Kulturangebot in der Mainspitze

Der Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wird beauftragt:

1. Kurzfristig Gespräche mit der Gemeinde Bischofsheim aufzunehmen um zu erörtern, ob sie sich an den Kosten der Musikschule Mainspitze (Musikschule) beteiligt, und zwar in der Höhe, der dem Anteil der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Bischofsheim im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl entspricht. Zudem soll der Magistrat die Gebühren für die Nutzung der Musikschule ab dem Musikschuljahr 2024/2025 so anpassen, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht aus Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim kommen, einen höheren
Beitrag leisten. Sollte sich die Gemeinde Bischofsheim nicht kurzfristig in der Lage sehen, Schülerinnen und
Schüler der Musikschule aus ihrer Kommune finanziell zu fördern, so sollen die höheren Beiträge auch für diese Teilnehmenden gelten.

2. Mittelfristig ist zu prüfen, inwieweit sich die Strukturen des kulturellen Angebots, z.B. durch Kooperationen und / oder Änderungen in den Organisationsformen innerhalb der Mainspitze so anpassen lassen, dass die Kulturveranstaltungen „betriebswirtschaftlicher“ arbeiten und einen höheren Anteil zur Deckung des Defizits leisten können. Ziel kann dabei die Gründung beispielsweise eines Zweckverbands Kultur Mainspitze sein,
der alle „Spielarten“ von Kultur beinhaltet, die durch die Gemeinde Bischofsheim und die Stadt Ginsheim-Gustavsburg als freiwillige Leistung angeboten werden.

    Begründung

    Der Betrieb der Musikschule stellt eine freiwillige Leistung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg dar. Er
    weist in den Haushaltsjahren 2024ff. ein Defizit von rund EUR 140.000 jährlich aus. Die Musikschule
    wird neben Schülerinnen und Schülern aus Ginsheim-Gustavsburg, auch von Schülerinnen und
    Schülern aus Nachbargemeinden genutzt.

    Der Betrieb der Musikschule ist grundsätzlich eine positive und begrüßenswerte freiwillige Leistung
    der Stadt und sollte auch in den nächsten Jahren weitergeführt werden. Musikalische Bildung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung und
    Stärkung von kognitiven Fähigkeiten leisten. Dies gilt es mit den genannten Maßnahmen zu
    erreichen.

    Da die haushälterische Situation der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sehr angespannt und von hohen
    Defiziten geprägt ist, muss dieses Defizit kurzfristig signifikant reduziert werden.

    Die Unterstützung und Organisation von Kulturveranstaltungen ist eine freiwillige Leistung der Stadt
    Ginsheim-Gustavsburg. Diese weisen in den Haushaltsjahren 2024ff. ein Defizit von durchschnittlich
    EUR 195.000 aus.

    Da die haushälterische Situation der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sehr angespannt und von hohen
    Defiziten geprägt ist, muss dieses Defizit mittelfristig signifikant reduziert werden.
    Die Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung sind hier bewusst etwas „weicher“ und mit
    weniger Vorgaben versehen, um dem Magistrat hier mehr Freiraum bei der Entwicklung von Ideen
    und Alternativen einzuräumen.