Gemeinsamer Antrag: Hinsichtlich des Abschlusses eines Rahmenvertrags mit der HLG

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  • Erstellungsdatum 29. November 2023
  • Zuletzt aktualisiert 19. Juli 2024

Gemeinsamer Antrag: Hinsichtlich des Abschlusses eines Rahmenvertrags mit der HLG

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Hessischen Landgesellschaft mbH, Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung, in Verhandlungen zu treten und alles Nötige in die Wege zu leiten, um einen Rahmenvertrag zur Bodenbevorratung entsprechend dem Muster abzuschließen, das den Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt wurde.

Begründung

Die Vorstellung der HLG hat gezeigt, dass sie ein Partner der Stadt bei der Bodenbevorratung durch Kommunen sein kann. Der Vorteil des Ankaufs von Flächen über die HLG besteht darin, dass dies zunächst ohne Belastung des Haushalts der Stadt erfolgt. Trotzdem ist den Antragstellern bewusst, dass das wirtschaftliche Risiko des Ankaufs die Stadt trägt und die HLG für ihre Tätigkeit Gebühren erhebt. Gleichwohl besteht nach dem zur Verfügung gestellten Rahmenvertrag keine Ausschließlichkeit bei der Beauftragung. Die Stadt kann sich mithin auch bei Abschluss des Rahmenvertrags anderer Partner bedienen. Das einzelne wirtschaftliche Risiko ergibt sich weniger aus dem Abschluss des Rahmenvertrags als aus den konkreten abzuschließenden Projektvereinbarungen und den einzelnen Vorhaben. Über den Ankauf von Flächen lässt sich eine Gewerbeansiedlung wesentlich besser als über die Bauleitplanung im Sinne der Interessen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg realisieren und steuern.  Diese Argumente sprechen für den Abschluss eines Rahmenvertrags, was Gegenstand dieses Antrags ist.