Gemeinsamer Antrag: Genehmigungsfähigen Haushalt 2021 vorlegen

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  • Erstellungsdatum 14. September 2021
  • Zuletzt aktualisiert 14. September 2021

Gemeinsamer Antrag: Genehmigungsfähigen Haushalt 2021 vorlegen

Nachdem der erste Entwurf der Haushaltssatzung 2021 in der letzten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit erhalten hat, muss ein neuer Entwurf beraten werden.

Der erste Entwurf war wegen eines zu hohen Defizits im Jahr 2024 nicht genehmigungsfähig und kann
deshalb nicht die Grundlage für die weiteren Diskussionen sein. Der Stadtverordnetenversammlung
sollte ein Entwurf vorgelegt werden, der grundsätzlich von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden
kann, damit wir nicht durch eine Ablehnung und erneute Überarbeitung zu viel Zeit verlieren.

Die Beratung des Entwurfes sollte vor der Einbringung in der AG Haushaltskonsolidierung stattfinden,
damit idealerweise ein Grundkonsens über die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zwischen
Verwaltung und Politik hergestellt werden kann.