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- Erstellungsdatum 16. Februar 2023
- Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024
Gemeinsamer Prüfantrag: Reintegration des Eigenbetriebs Servicebetrieb Bauhof (SBB) in die Stadtverwaltung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingtheiten der Eigenbetrieb SBB wieder in die Verwaltung reintegriert werden kann. Dabei ist vor allem auf folgende Fragestellungen einzugehen:
- Rechtliche Aspekte
- Zeit- und Kostenersparnisse bei der Beauftragung des SBB durch die Verwaltung
- Einsparungen durch den Entfall der Gremien des Eigenbetriebs
- Organisatorische Vor- bzw. Nachteile einer Auflösung des Eigenbetriebs im Sinne eines verwaltungseffizienteren Arbeitens bei einer Reintegration
- Auswirkungen auf das Personal
- Steuerrechtliche Auswirkungen ab 2025 bei Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz, wenn der SBB als Eigenbetrieb fortbestehen sollte
Das Ergebnis der Prüfung soll möglichst innerhalb von zwölf Monaten der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Begründung:
Bei der gemeinsamen Sitzung der Gemeindevertretung Bischofsheim und der Stadtverordnetenversammlung Ginsheim-Gustavsburg am 12. September 2019 resümierte Herr Herrn von Firma teamwerk AG, dass nach einer genauen Abwägung von Nutzen und Kosten im Rahmen der Machbarkeitsstudie einer Zusammenlegung der beiden Bauhöfe, die Studie zu dem Ergebnis kam, dass die wirtschaftlichen Synergieeffekte nicht ausreichten, um eine Zusammenlegung in Form eines IKZ-Projekts zu empfehlen.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.10.2019 war bis auf zwei Enthaltungen die Ablehnung des IKZ-Projekts einstimmig. Die Grundproblematik, die 2017 zu der Prüfung führte, ist aber weitergegeben. Der SBB nimmt nur sehr wenige private Aufträge an. Über 95 % seines Umsatzes generiert er aus Aufträgen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das bei der Gründung des Eigenbetriebs erhoffte privatwirtschaftliche Standbein ist auch aufgrund der tarifgebundenen und damit vergleichsweise hohen Lohnkosten nie entstanden. Darüber hinaus würden die personellen Kapazitäten kaum dazu ausreichen, solche Aufträge abzuwickeln.
Aus diesen Gründen soll eine Auflösung des Eigenbetriebs und die Reintegration in die Stadtverwaltung geprüft werden, so dass dann die Stadtverordnetenversammlung anhand von Fakten über die Sachfrage diskutieren und letztendlich entscheiden kann.