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Gemeinsamer Antrag: Mittelfristiger Verwaltungsbehördenbezirk (Verwaltungsgemeinschaft) mit der Gemeinde Bischofsheim

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  • Erstellungsdatum 9. Januar 2024
  • Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024

Gemeinsamer Antrag: Mittelfristiger Verwaltungsbehördenbezirk (Verwaltungsgemeinschaft) mit der Gemeinde Bischofsheim

Der Magistrat wird gebeten, mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Bischofsheim Gespräche aufzunehmen, um zu sondieren, ob und in welchen Bereichen mittelfristig ein gemeinsamer Verwaltungsbehördenbezirk initiiert werden kann.

Über den Fortgang der Gespräche berichtet der Magistrat mindestens halbjährlich der Stadtverordnetenversammlung.

Vertreter kommunaler Gebietskörperschaften, die bereits einen Verwaltungsbehördenbezirk eingerichtet haben, sollen 2024/2025 zu einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, gerne gemeinsam mit dem der Gemeinde Bischofsheim, eingeladen werden, um über ihre Erfahrungen und den Mehrwert zu berichten.

Sollte mittelfristig die Möglichkeit eines gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirks geschaffen werden, so sollen Zuschüsse via der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ zur Umsetzung beantragt werden.

Begründung

Ein Verwaltungsbehördenbezirk ist eine „Steigerung“ eines IKZ-Projekts, aber noch keine gemeinsame Stadt.

Er bringt einerseits Kostenersparnis, andererseits auch in Zeiten des schwierigen Findens von qualifizierten Mitarbeitenden auch eine zukunftsgerichtete Möglichkeit, Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürgern kontinuierlich anzubieten.

Beispiele für solche Verwaltungsbehördenbezirke sind unter anderem

  • Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel
  • Städteservice Laubach-Lich
  • Verwaltungsbehördenbezirk Melsungen-Felsberg-Malsfeld-Spangenberg

Bisher fokussieren sich die Verwaltungsbehördenbezirke auf die Bereiche der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gemäß des HSOG, geht aber auch darüber hinaus

(https://www.melsungen.de/wp-content/uploads/2019/06/Anlage-TOP-5.pdf)

Die antragstellenden Fraktionen sehen in der Möglichkeit der Bildung eines Verwaltungsbehördenbezirks mit der Gemeinde Bischofsheim eine Chance, aufgrund der historischen Verbundenheit als ehemaliger Mainzer Stadtteile, Bürgerinnen und Bürger für dieses Projekt der Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinaus, zu gewinnen. Darüber hinaus erwarten die antragstellenden Fraktionen Effizienzgewinne und Kosteneinsparungspotentiale im Sinne der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit haushälterischen Handelns.

Eine Fusion zur „Mainspitzstadt“, wie beispielsweise bei den Fusionen zu der Stadt Oberzehnt, der Gemeinde Wesertal oder dem Beitritt der Gemeinde Bromskirchen zu der Gemeinde Allendorf (Eder) geschehen, wäre wohl im Sinne eines „Mitnehmens“ der dritte vor dem ersten und zweiten Schritt. 

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