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Antrag: Gegen die sogenannte „Hochwasserdemenz“ – Beitritt zur Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. (HWNG)

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  • Erstellungsdatum 9. Januar 2024
  • Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024

Antrag: Gegen die sogenannte „Hochwasserdemenz“ – Beitritt zur Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. (HWNG)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beitritt zur Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V.

Begründung

Eine Stadt, die an Rhein und Main liegt, zum Glück eine hervorragend ehrenamtlich arbeitende Wasserwehr hat, muss sich immer mit der Thematik Hochwasser befassen.  Jüngstes Beispiel ist die Verlegung des Ginsheimer Weihnachtsmarkts.

1993 trat über Weihnachten der Rhein über seine Ufer, am Kölner Pegel wurde mit 10,63 Meter sein Höchststand gemessen und in Kommunen entlang des Rheins mussten Menschen evakuiert werden und andere verbrachten Weihnachten ohne Heizung und Strom.

In den letzten Tagen des vergangenen Jahres wurden wir mit Bildern aus Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen konfrontiert, die ähnliche für die Betroffenen schreckliche Szenarien zeigten.

Hochwasserschutz und Überflutungsvorsorge ist für Anrainerkommunen von Fließgewässern eine unabdingbare Thematik!

Konsequenterweise ist das Ziel der HWNG, das Hochwasserrisiko in Zusammenarbeit mit den vielen Betroffenen und Akteuren weiter zu vermindern.

So macht sich die HWNG unter anderem stark für:

  • „(…) die Verpflichtung aller Bundesländer, durch konkrete Planungen, auf ihrer Landesfläche, ihren Beitrag zu leisten (Berücksichtigung des Solidargedankens)
  • eine stärkere finanzielle und planerische Mitverantwortung des Bundes beim Hochwasser- und Katastrophenschutz
  • Bewusstseinsbildung und intensive Risikokommunikation (einschließlich Extremhochwasser) sowie eine enge Verknüpfung von privater und öffentlicher Hochwasservorsorge durch frühzeitige Bürgerbeteiligung und Transparenz (z.B. ‚Runde Tische‘, Hochwasserpartnerschaften oder Hochwasserschutzkonzepte)
  • eine stärkere finanzielle und personelle Unterstützung für eine effektive und nachhaltige Umsetzung der bei der Gefährdungsabschätzung und Hochwasservorsorge in den Kommunen (…)“

Benefits der Mitgliedschaft sind unterschiedliche, so bietet die HWNG beispielsweise

  • regelmäßigen fachlichen Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit bei Seminaren, Veranstaltungen und Workshops
  • in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung verschiedene Aktionen nebst der Bereitstellung von Informationen
  • „die Unterstützung bei Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in Kommunen und bei den Betroffenen (Hochwasserpatenschaften, örtliche Hochwasserschutzkonzepte, Hochwasseraudits für Kommunen, Hochwasserpass für Betroffene)“

Die jährlichen Kosten bemessen sich gemäß § 5 der Satzung der HWNH:

„Beiträge

(1) Die Mitglieder sind zur Zahlung von Jahresbeiträgen verpflichtet. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben des Vereins können auf Grund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung Umlagen erhoben werden.

(2) Höhe und Fälligkeit von Jahresbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt.

(3) Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Der Mitgliedsbeitrag für die ordentlichen Mitglieder errechnet sich für Gebietskörperschaften bis 20.000 Einwohner nach der Gesamteinwohnerzahl. Für Gebietskörperschaften mit mehr als 20.000 Einwohnern bemisst sich der Mitgliedsbeitrag nach der Zahl der vom Hochwasser betroffenen Einwohner. Grundlage ist ein 200jährliches Hochwasserereignis bzw. das vom zuständigen Staatlichen Umweltamt in Nordrhein-Westfalen festgelegte Bemessungshochwasser.

1. Der Mitgliedsbeitrag für die ordentlichen Mitglieder beträgt mindestens 50,- € und höchstens 5.000,- €. Die Einwohnerzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und ihrer Verbandsgemeinden werden nur einmal zugrunde gelegt; bei Verbandsgemeinden kann die Mitgliedschaft auf die betroffenen Städte und Gemeinden beschränkt werden.

Der auf die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden und ihre Verbandsgemeinden entfallende Beitrag wird, wenn auch die Verbandsgemeinde Mitglied ist, unmittelbar von der Verbandsgemeinde gezahlt.

Welcher Anteil von der Verbandsgemeinde und welcher von den verbandsangehörigen Städten und Gemeinden getragen wird, werden diese intern regeln.

    2. Für die fördernden/kooperativen Mitglieder (örtliche Hochwassernotgemeinschaften, Bürgerinitiativen, Deichverbände etc.) richtet sich der Betrag nach der Zahl der Mitglieder in diesen Gruppierungen. Die Staffelung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen, der Mindestbeitrag beträgt 50,- €.“

      Mitglieder aus Hessen, bei der starken Stimme für hochwassergefährdete Kommunen am Rhein, sind beispielsweise die Gemeinden Biebesheim und Trebur.

      Als rheinanliegende Kommune sind wir direkt von der Hochwasserproblematik betroffen, daher sollten wir Mitglied in der Solidargemeinschaft Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. mit Sitz in Mainz werden.

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