Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsantrag: Einstellung von finanziellen Mitteln für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Wahrnehmung der Interessen von Ginsheim-Gustavsburg

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  • Erstellungsdatum 21. Dezember 2023
  • Zuletzt aktualisiert 19. Juli 2024

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsantrag: Einstellung von finanziellen Mitteln für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Wahrnehmung der Interessen von Ginsheim-Gustavsburg

1. Der Magistrat wird beauftragt zur Wahrnehmung der Interessen gegenüber dem Kreis Groß-Gerau, den Hessischen Städte- und Gemeindebund zu beauftragen.

2. Für die Verfahrenskosten werden, mit Sperrvermerk, Mittel von 20.000 € in den Haushalt für 2024 eingestellt.

3. Soweit möglich und sinnvoll, ist eine Kooperation mit weiteren betroffenen Kreiskommunen zu prüfen.

Begründung

Es gilt die Begründung des ursprünglichen Antrags. Im Übrigen erfolgt die Begründung in der Stadtverordnetenversammlung.