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- Erstellungsdatum 31. August 2023
- Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024
Gemeinsamer Antrag: Baucheck für Baumaßnahmen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Der Magistrat wird beauftragt, für künftige Baumaßnahmen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Ablaufplan für Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau) ab 250.000€ Bauvolumen zu erstellen.
In diesem Ablaufplan werden Ablaufschritte und Methoden festgelegt. Sie regeln die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in den einzelnen Phasen eines Bauprojektes und werden für Bauprojekte angewandt, deren Bauvolumen mehr als € 250.000 beträgt.
Dieser Ablaufplan wird verbindlich als Grundlage zur Vorbereitung, Planung und Durchführung für künftige Baumaßnahmen vorgegeben.
Die in den einzelnen Phasen festgelegten Kennzahlen, Eckwerte und Zielvorgaben sind bei der Beantragung zukünftiger Bauvorhaben anzugeben. Über die Zielerreichung wird dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich im 3. Quartal berichtet.
Begründung:
Die Durchführung von Bauvorhaben stellt einen wesentlichen Bereich der kommunalen Aufgaben der Stadt Ginsheim-Gustavsburg dar. Nach den politischen Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung plant die Verwaltung die Umsetzung der beschlossenen Bauvorhaben und setzt diese Planungen um. Dabei vollzieht sich der Planungs- und Bauprozess in einem Dreieck zwischen den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, baulichen und fachlichen Standards der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und den spezifischen Nutzeranforderungen.
Bauvorhaben und ihre Planungen sind jedoch der Marktsituation ausgesetzt. Die Verfügbarkeit von Baufirmen, die aktuelle Auftragslage und die daraus resultierende Angebots- und Kostensituation beeinflussen die finanziellen und qualitativen Rahmenbedingungen kommunaler Bauvorhaben stark.
Bauprojekte der Kommunalen Wohnungsgesellschaft (KWG) sollen nicht unter diesen Bericht fallen, da gemäß Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) eine originäre Zuständigkeit der Betriebsleitung, sowie der Betriebskommission besteht.
Als Anlage sind dem Antrag die Übersicht der Stadt Mörfelden-Walldorf im Jahr 2020 sowie die entsprechende Magistratsvorlage, als Beispiel beigefügt.