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Gemeinsamer Antrag: Verringerung der Zahl der Gemeindevertreter gemäß § 38 Abs. 2 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu Beginn der Wahlperiode 2026-2031 – Änderung der Hauptsatzung

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  • Erstellungsdatum 1. Januar 2024
  • Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024

Gemeinsamer Antrag: Verringerung der Zahl der Gemeindevertreter gemäß § 38 Abs. 2 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu Beginn der Wahlperiode 2026-2031 – Änderung der Hauptsatzung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 38 Abs. 2 HGO eine Verringerung der Zahl der Gemeindevertreter zu Beginn der Wahlzeit 2026-2031 bis zu der Zahl 31.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung in § 1 Abs. 1.

Begründung:

In fast allen Haushaltsreden wurde deutlich, dass (nicht nur) die Stadt Ginsheim-Gustavsburg ein strukturelles Haushaltsproblem hat, dass dazu führen kann, dass als Ultima Ratio die drei kommunalen Steuern erhöht werden müssen. Dies führt letztendlich zu einer weiteren Belastung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

Die Stadtverordnetenversammlung soll hier mit gutem Beispiel voran gehen und auch Einsparmöglichkeiten vornehmen, die ihr durch die Hessische Gemeindeordnung gegeben sind. Wir als Stadtverordnete können nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, durch was auch immer bedingt, höhere Steuern zumuten, ohne dass wir selbst uns unserer Vorbildfunktion gewahr sind und entsprechend handeln.

Daher, auch wenn Demokratie zurecht „Geld kostet“, beantragen wir die Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung, da diese Möglichkeit explizit in der HGO genannt wird und alles andere als eine Gefahr für die Demokratie darstellt. Die antragstellenden Fraktionen haben hier das explizite Vertrauen in diejenigen, die diese Möglichkeit in der HGO festgehalten haben.

Darüber hinaus begrüßen die antragsstellenden Fraktionen ausdrücklich den Passus im Koalitionsvertrag von CDU und SPD („Eine für Alle“), dass zukünftig keine Zweidrittelmehrheit mehr notwendig sein muss, um eine Verkleinerung der Vertretersitze herbeizuführen.

Sollte bei dieser Abstimmung leider keine Zweidrittelmehrheit zustande kommen, so hoffen die antragsstellenden Fraktionen, dass die entsprechende Änderung der HGO durch die Hessen-Koalition aus CDU und SPD sehr zeitnah umgesetzt werden wird.

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