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- Erstellungsdatum 26. September 2023
- Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: Unterstützung von (angehenden) Tageseltern in Ginsheim-Gustavsburg
Der Magistrat wird gebeten, je 9.000 Euro in den Haushalt 2024 sowie fortfolgende für Investitionszuschüsse für (angehende) Tageseltern einzustellen.
Tageseltern, die aus Ginsheim-Gustavsburg kommen und hier auch ihre Selbstständigkeit anbieten, sollen bei Gründung die Möglichkeit eingeräumt bekommen, möglichst unbürokratisch jeweils 3.000 Euro als Investitionszuschuss zu beantragen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt entsprechende Formulare zur Beantragung des Investitionszuschusses zu erstellen. Ferner eine Satzung zu erstellen, die auch mögliche Regressforderungen beinhaltet, wenn beispielsweise der Investitionszuschuss für sachfremden Mittel verausgabt wird.
Begründung:
Die Fraktionen von SPD und Freien Wählern begrüßen es, dass weitere Tageseltern die vom Kreis angebotene Ausbildung absolvieren und sich im Anschluss hier in unserer Stadt dann selbstständig machen wollen.
Die beiden Fraktionen möchten diesen Tageseltern die Möglichkeit geben, möglichst unkompliziert einen solchen Investitionszuschuss von einmalig 3.000 Euro bei der Verwaltung zu beantragen.
Gleichzeitig auch der Verwaltung eine einfach zu handhabende Ausschüttung des Investitionszuschusses ermöglichen.
Eine möglichst einfache Beantragung nimmt einerseits den (angehenden) Tageseltern in der Gründungsphase einen bürokratischen Aufwand, bietet andererseits für sie eine möglichst große Flexibilität, wie und für was sie den Investitionszuschuss einsetzen möchten.
Jede der neuen Tageseltern weiß für sich am besten, wie und für was der Investitionszuschuss von Ihnen zielorientiert eingesetzt werden soll.
Hier möchten die beiden Fraktionen es sowohl den Tageseltern als auch der Verwaltung so einfach wie möglich machen, den Investitionszuschuss zu beantragen beziehungsweise auszuschütten.