Resolution zur Erstattung von Elternbeiträgen

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  • Erstellungsdatum 5. April 2021
  • Zuletzt aktualisiert 5. April 2021

Resolution zur Erstattung von Elternbeiträgen

Die Bundesregierung hat es durch die maßgebliche Arbeit des Finanzministers Olaf Scholz geschafft, dass ein milliardenschweres Finanzpaket zur Unterstützung der Kommunen im September 2020 im Bundesrat verabschiedet werden soll. Es gelang der Bundesregierung, hierfür die Bundesländer mit ins Boot zu nehmen, die ihrerseits zur Hälfte die Kosten dieses umfangreichen Paketes tragen.

Dieses gemeinsame Agieren der Bundesregierung sowie der 16 Landesregierungen unterschiedlichster politischer Couleur ist sehr zu begrüßen, auch wenn sich Olaf Scholz bei der Frage der Regelung der kommunalen Altschulden nicht gegen die CDU/CSU durchsetzen konnte.

Immerhin kann aber durch dieses Paket ein großer Teil der 2020 entgangenen Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen aufgefangen werden.

Die Pandemie bedingten finanziellen Ausfälle der Kommunen beziehen sich aber auch auf andere kommunale Steuern, Umsatzsteuer- und Einkommenssteueranteile, aber auch Einnahmeverluste, wie zum Beispiel die Elterngebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten.

Durch das Betretungsverbot gemäß des Infektionsschutzgesetzes, ausgesprochen durch das Land Hessen im Rahmen des „Shut-Downs“ durch die „Zweite Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ vom 13.03.2020, ergab sich für die Kommunen eine de facto Schließung der Kindertagesstätten. Bundesweit haben inzwischen (fast) alle Kommunen auf die oftmals rechtlich zulässige weitere Zahlung der Elterngebühren verzichtet. Dieser Schritt ist sehr begrüßenswert und entlastet die betroffenen Familien.

Die Kosten für die Unterhaltung der Gebäude und die Gehälter des Fachpersonals liefen aber für die Kommunen weiter.

Alle Bundesländer stellen sich inzwischen der Verantwortung für ihre Kommunen und erstatten diesen die entgangenen Elternbeiträge oder haben dies zumindest zugesagt. Hier zeigt sich Verantwortung, die die betreffenden 15 Bundesländer für ihre jeweiligen Städte und Gemeinden übernehmen. Lediglich das Bundesland Hessen hat sich bislang nicht bereit erklärt, dass es seinen Kommunen die entfallenen Elternbeiträge erstattet und hat hier ein trauriges Alleinstellungsmerkmal.

Dies ist unwürdig gegenüber der kommunalen Familie in der aktuellen Krisenzeit und muss behoben werden. Das Land Hessen muss sich auch an dieser Stelle seiner Verantwortung stellen und die entgangenen Elternbeiträge vollumfänglich und zeitnah den Kommunen erstatten.