Prüfantrag – Vergünstigte Dienstwohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einschließlich ehrenamtlicher Feuerwehrfrauen und –männer durch die Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) bereitstellen

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  • Erstellungsdatum 5. April 2021
  • Zuletzt aktualisiert 5. April 2021

Prüfantrag - Vergünstigte Dienstwohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einschließlich ehrenamtlicher Feuerwehrfrauen und –männer durch die Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) bereitstellen

Insbesondere in Bereichen mit einem hohen Fachkräftemangel wie dem Erziehungsdienst, aber auch bei der ehrenamtlich organisierten Feuerwehr, bestehen seit vielen Jahren für die Stadtverwaltung erhebliche Probleme geeignete Beschäftigte und ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen. Diese Problematik dürfte sich in den nächsten Jahren noch ausweiten, wenn durch den Magistrat keine oder nur wenige, attraktive Mitarbeitervorteile gewährt werden können.

Mit der Kommunalen Wohnungsgesellschaft (KWG) verfügt die Stadt Ginsheim-Gustavsburg über eine bewährte Einrichtung zur Versorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger mit kostengünstigen Wohnraum auf einem ebenfalls immer schwierigeren Wohnungsmarkt im Ballungsgebiet Rhein-Main.

Eine vorrangige und vergünstigte Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt mit Wohnraum muss daher auch gegenüber den Interessen der Wohnungssuchenden abgewogen werden und bei der Schaffung von neuem kostengünstigen Wohnraum Berücksichtigung finden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gilt es zu prüfen und in einem Konzept zu erfassen. Darin sind auch vertragliche Verpflichtungen der Begünstigten gegenüber der Stadt Ginsheim-Gustavsburg festzulegen, um einen Missbrauch zu verhindern.