Antrag “Aufhebung des Grundsatzbeschlusses der Festlegung auf Passivhaus-Bauweise als Standard”

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  • Erstellungsdatum 15. Februar 2023
  • Zuletzt aktualisiert 29. Dezember 2023

Antrag "Aufhebung des Grundsatzbeschlusses der Festlegung auf Passivhaus-Bauweise als Standard"

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag vom 19.08.2010 „Festlegung der Passivhaus-Bauweise als Standard (2010/0199) aufzuheben.

Parallel verpflichtet sie sich, dass bei allen städtischen Neubauten eine Bauweise umzusetzen ist, die einen
dem zertifizierten Passivhausstandard vergleichbaren hohen Energieeffizienzwert hat.

Analog soll diese Bestimmung bei Grundsanierungen von städtischen Gebäuden gelten.

Eine solche Verpflichtung wird auch den städtischen Eigenbetrieben nahegelegt und die städtischen Vertreter in den jeweiligen Gremien werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

Ebenso sollen Bebauungspläne zukünftig auch derart abgefasst beziehungsweise bei Anpassungen umgesetzt werden.

Begründung:

Mit dem Beschluss vom 30.09.2010 hatte sich die damalige Gemeindevertretung mehrheitlich dazu verpflichtet, dass für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde die Passivhaus-Bauweise als Standard für künftige Neubauten festgelegt wird. Bebauungspläne sowie andere baurechtliche Bestimmungen sollten zukünftig so abgefasst bzw. angepasst werden, dass die optimale Umsetzung der Passivhaus-Bauweise gegeben ist. Zudem wurden die Eigenbetriebe aufgefordert, in ihrem Verantwortungsbereich die Festlegung der Passivhaus-Bauweise als Standard im Rahmen der baulichen Realisierbarkeit festzulegen. 

Bereits im Jahr 2012 wurde im Rahmen der (einstimmigen) Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Gabelsberger Straße (2012/0012) von der Passivhaus-Bauweise abgewichen. Diese war technisch nicht umsetzbar. Durch Einhaltung aller Energieeinsparverordnungen konnte die Passivhaus-Bauweise jedoch nahezu erreicht werden. 

Am 11.02.2014 wurde im Rahmen einer Sitzung des BUV-A zum Tagesordnungspunkt „Vermarktung der Baugrundstücke im Wohngebiet ‚Am Alten Sportplatz‘ Bauabschnitt A (2014/0025) festgestellt, dass viele Interessierte gerne Häuser mit geringem Energieverbrauch präferieren, aber die Vermarktung aufgrund der hohen Baukosten im zertifizierten Passivhausstandard Schwierigkeiten bereitete. Vorgeschlagen wurde seitens der Verwaltung daher eine Bauweise im KfW-55 Standard. Diesem Anliegen wurde dann in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich zugestimmt. 

Allein diese beiden Beschlüsse abseits des grundsätzlichen Beschlusses zur Passivhaus-Bauweise zeigen, dass es bei jeweils gute und nachvollziehbare Gründe gab, vom Grundsatzbeschluss abzuweichen. 

Daher war zwar 2010 der damalige Grundsatzbeschluss vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Implementierung des Passivhausstandards zielführend, muss aber heute mit dem Wissen, dass auch andere Verfahren einen annähernd hohen Grad an Energieeffizienz hervorbringen, modifiziert werden. 

Einerseits ist in der Baubranche seit 2010 vieles an technischen Neuerungen hinzugekommen und andererseits aufgrund der finanziellen Belastungen seit den beiden „Groß-Krisen (Corona und dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine)“ muss vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen und vor allem –genehmigungen in den kommenden Jahren mit Bedacht früher Beschlossenes modifiziert und den Realitäten angepasst werden. 

Insbesondere können durch Effizienzhauskonzepte/Plusenergiehaus ca. 7-10 Prozent an Baukosten gegenüber der zertifizierten Passivhausbauweise nach PHPP eingespart werden. Durch die Verwendung von einfacherer Technik entstehen bei der Effizienzhausbauweise auch geringere Betriebskosten gegenüber der komplexen Technik, Einstellung und Wartung beim zertifizierten Passivhaus. Neben den genannten Kosteneffekten können Effizienzhaus- und Niedrigenergiehauskonzepte freier in der Ausrichtung geplant werden.