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- Erstellungsdatum 20. April 2022
- Zuletzt aktualisiert 24. Juli 2024
Gemeinsamer Antrag: Klimaschutz in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg – Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zum Abschlussbericht des auf zwei Jahre befristet eingestellten Klimaschutzmanagers mit Schwerpunkt auf den Empfehlungen des Maßnahmeplans
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Durchführung einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung möglichst in der Woche vor den hessischen Sommerferien (29. KW) oder alternativ in den ersten beiden Wochen nach den hessischen Sommerferien (36. bzw. 37. KW) zum Abschlussbericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Der inhaltliche Schwerpunkt soll dabei auf dem erarbeiteten Maßnahmeplan liegen.
Begründung:
Bereits im Rahmen der Mitteilungsvorlage „Zwischenbericht des Klimabeauftragten (2022/0069) am 10.03.2022 im Rahmen der ersten Lesung des Haushalts im HFA sowie der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 22.03.2022 gab es einen hohen Informationsbedarf seitens der Ausschussmitglieder, der bereits mit einer für eine Mitteilungsvorlage ungewöhnlichen inhaltlichen Diskussion verbunden war. Dies sind Zeichen dafür, dass der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Februar gescheiterte Antrag bezüglich einer Sondersitzung zu dem Zwischenbericht zielführend gewesen wäre. Aufgrund des hohen Informationsbedarfs für die Stadtverordneten und den daraus zu ziehenden Schlüssen auf den Weg zu einer klimafreundlichen Kommune beantragen die Fraktionen eine Sondersitzung zu dem Abschlussbericht.
Da es sich um die Vorstellung und Diskussion bezüglich des konkreten Abschlussberichts, hier vor allem um den entwickelten Maßnahmeplan im Rahmen der Sondersitzung gehen soll, handelt es sich explizit um keinen Antrag, der unter die Regelungen des § 13 Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Ginsheim-Gustavsburg („Sperrfrist“) fällt.
Aufgrund der Aussagen des Fachbereichsleiters Sandro Richter, wissen die Stadtverordneten, dass der Bericht im Juni ggf. Juli fertiggestellt sein soll. Zudem endet die befristete Einstellung des Klimaschutzmanagers Sven Astheimer mit Ablauf des Förderzeitraums zum 31.10.2022. Gerade um dessen Expertise als Klimaschutzmanager, als Stadtverordnete nutzen zu können, bedarf es bei der weiteren Ausgestaltung auf dem Weg zur klimafreundlichen Kommune einer Sondersitzung. Diese Sondersitzung ist darüber eine Wertschätzung der nun bald zweijährigen Tätigkeit von Herrn Astheimer und ist darüber hinaus als Thema für die Stadtgesellschaft viel zu wichtig, als dass der Bericht, der Maßnahmeplan, nebst den Handlungsempfehlungen lediglich im Rahmen einer normalen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung neben vielen anderen Tagesordnungspunkten behandelt wird.
Wir als antragsstellende Fraktionen beantragen expressis verbis eine Sitzung für alle Stadtverordneten, da der Umgang mit dem Klimawandel und den daraus proaktiv als Stadtpolitik zu ziehenden Schlüssen alle Ausschüsse betreffen. Der Bezug zum Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss muss nicht extra hergestellt werden, denn er liegt auf der Hand. Der Bezug zum Haupt- und Finanzausschuss ergibt sich allein aus der Logik heraus, dass viele der Klimaschutzmaßnahmen eine Auswirkung finanzieller Natur auf den Haushalt haben werden. Aber auch die Belange des Sozial-, Jugend- und Sportausschuss sind betroffen und beispielhaft ist hier nur die Verantwortung für unsere älteren Mitmenschen aufgelistet, die körperlich besonders von sich immer mehr erhitzenden Städten betroffen sind!
Die antragsstellenden Fraktionen gehen bei der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung davon aus, dass die laut der Mitteilungsvorlage 2022/0069 zehn Teilgebiete vor der Sondersitzung den Stadtverordneten vorgelegt werden. Zudem, dass in der Sondersitzung auf die neun Teilgebiete, außer dem Maßnahmekatalog, kurz eingegangen wird, und dann der Maßnahmekatalog inklusive der daraus entwickelten Handlungsempfehlungen den Hauptbestandteil der Sitzung ausmacht. Etwaige Fragen sollen im Idealfall nach dem Erhalt des Abschlussberichts und mit mindestens zehntägigem Vorlauf durch die Fraktionen der Stadtverwaltung zukommen gelassen werden, so dass ausreichend Zeit für die Fachleute besteht, sich mit diesen zu befassen. Selbstverständlich ist davon nicht betroffen, dass sich innerhalb der Sondersitzung weitergehende Fragestellungen entwickeln.
Die Sondersitzung ist mehr als notwendig, denn einerseits muss es uns auf dem Weg zur klimafreundlichen Kommune für unsere Bürgerinnen und Bürger Wert sein, andererseits können wir nur anhand der erarbeiteten Fakten als Kommunalpolitiker die betreffenden Entscheidungen zum kommunalen Klimaschutz treffen.
Die Entscheidung bezüglich der Terminierung sollte möglichst im Einvernehmen mit Herrn Astheimer getroffen werden und sich an zeitlicher sowie inhaltlicher Verfügbarkeit richten.