Antrag zum Beschluss einer kommunalen Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen – „Global denken, lokal handeln“

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  • Erstellungsdatum 5. Oktober 2022
  • Zuletzt aktualisiert 5. Oktober 2022

Antrag zum Beschluss einer kommunalen Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen - „Global denken, lokal handeln“

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt ein Programm zur Förderung der Errichtung
von Photovoltaikanlagen auf privaten Dächern in Ginsheim-Gustavsburg sowie zur Förderung von Mini-
Photovoltaikanlagen (auch: Balkonsolaranlage, Balkonkraftwerk, Mini-PV, Solarsteckergerät) und Solar-
Batteriespeichersystemen.

Das Zuschussprogramm wird auf 50.000, - Euro exklusive externer Fördermittel gedeckelt. Das
Förderprogramm verteilt an Privatpersonen städtische Haushaltsmittel als Fördermittel.

Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen mit Erstwohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg (Mieterinnen und
Eigentümerinnen von Bestandsimmobilien) sowie auswärts ansässige Eigentümerinnen von
Bestandsimmobilien in Ginsheim-Gustavsburg. Juristische Personen, Selbständige und
Gewerbetreibende sind nicht antragsberechtigt.

Die maximale Förderhöhe soll begrenzt sein auf:

  • Dach- oder Fassadenmontage:
    100,- €/kWp, max. 700,- Euro pro Bestandsimmobilie

  • Stecker-Solar-Gerät:
    bis 0,6 kWp mit 100,- Euro pauschal, maximal 1 Fördermaßnahme pro Haushalt

  • Solar-Batteriespeichersysteme:
    40,- €/kWh, max. 200,- Euro pro Bestandsimmobilie

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Förderung wird nach pflichtgemäßem
Ermessen erteilt. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden
Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge (einschließlich der
erforderlichen Nachweise). Bei Mietwohngebäuden soll die Förderung einer Photovoltaikanlage auf
Dach oder Fassade der Vermieterinnen nicht die Förderung von Mini-Photovoltaikanlagen von Mieterinnen derselben Immobilie ausschließen.

Die Umsetzung des Förderprogramms ist mit dem geringstmöglichen Verwaltungsaufwand für die
Antragsteller*innen und die Verwaltung zu realisieren.

Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der vollen Förderhöhe. Sobald die haushaltsrechtlich
bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind, wird der Stadtverordnetenversammlung eine Evaluation der
Maßnahme vorgelegt.

Wenn die haushälterischen Voraussetzungen geschafft wurden, dann soll die Umsetzung und
Bewerbung für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt
werden.

Begründung:

Das veröffentlichte Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 verpflichtet
die Politik, beim Klimaschutz massiv nachzubessern und deutlich ambitioniertere Ziele zu setzen. Das
betrifft nicht nur die Bundesregierung, auch die Kommunalpolitik ist verpflichtet, ihre Anstrengungen zu
intensivieren. Wir wollen nach dem Prinzip „Global denken, lokal handeln“ mit konkreten Schritten zur
Energiewende beitragen.

Wer umweltbewusst unterwegs ist und den Gedanken des Klimaschutzes voranträgt, soll
durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden.

Besitzerinnen sowie Mieterinnen von Ginsheim-Gustavsburger Bestandsimmobilien sollen durch die
Förderung einen Anreiz erhalten, anhand des Solardachkatasters Hessen Photovoltaik Ausbauten im
Privatbesitz zu installieren. Durch den Einbezug sog. Mini-Photovoltaikanlagen in die Förderung soll auch
explizit einkommensschwachen Einwohnerinnen und Mieterinnen die Mitgestaltung der
Energiewende ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit der Beschränkung auf lokale Handwerksbetriebe
und Fachfirmen die lokale Wirtschaft gefördert werden.