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- Erstellungsdatum 20. Januar 2023
- Zuletzt aktualisiert 18. Juli 2024
Antrag: Darstellung einer weiteren Stelle und von finanziellen Mitteln für den Katastrophenschutz
Für den Katastrophenschutz werden die finanziellen Mittel für eine entsprechend zu bewertende Stelle für den Katastrophenschutz im Haushaltsplan 2023 ausgewiesen und die Stelle im Stellenplan dargestellt
Für Zwecke des Katastrophenschutzes wie die technische Ausrüstung von städtischen Einrichtungen der Stadt als Anlaufstellen im Katastrophenfall, technisches Gerät wie Notstromaggregate oder die Beauftragung externer Leistungen werden in den Haushaltsplan 2023 finanzielle Mittel im Ansatz 2023 in Höhe von 750.000€ aufgenommen und mit einem Sperrvermerk versehen. Bei der Verwendung der Mittel durch die Verwaltung soll insbesondere auch berücksichtigt werden, inwieweit und in welcher Höhe Fördergelder für die Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Begründung
Die antragstellenden Fraktionen räumen einer adäquaten Vorbereitung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg auf einen Katastrophenfall einen hohen Stellenwert ein. Im Rahmen der Diskussionen in Deutschland um die Energieversorgung, unter dem Eindruck des Klimawandels und dessen in Deutschland spürbaren Folgen und unter dem Eindruck der zunehmenden weltweiten Spannungen ist es den antragstellenden Fraktionen wichtig, den Katastrophenschutz in Ginsheim-Gustavsburg ausreichend gewährleistet zu wissen. Wichtigste Aufgabe eines Staates mit all seinen Gliederungen wie den Kommunen ist es, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gefahrenlagen zu schützen. Dem soll dieser Antrag dienen. Es geht zunächst darum, dass eine Stelle für den Katastrophenschutz geschaffen wird, die entsprechende Pläne vorbereitet und auch, welche weiteren Maßnahmen in der Stadt erforderlich sind. Für die unterschiedlichen Arten von möglichen Katastrophenfällen, wie langanhaltende Strom- und Gasausfälle, Großbrände, schwere Unwetter oder Naturkatastrophen sowie Hochwasser sollen zudem finanzielle Mittel als Verpflichtungsermächtigung eingestellt werden. Dadurch wird für die kommenden Jahre auf diese Mittel für den Katastrophenschutz haushaltswirksam zurückgegriffen, soweit entsprechende Pläne, was angeschafft oder weiter vorbereitet werden soll, vorbereitet wurden. Letztendlich soll so den Bürgerinnen und Bürgern im Katastrophenfall auch im Stadtteil Gustavsburg eine Anlaufstelle im Katastrophenfall geboten werden, um ihre Grundbedürfnisse in einer solchen Lage befriedigen zu können. Bei der technischen Ausrüstung von städtischen Einrichtungen ist an eine Notstromversorgung, die Nutzung als Wärmehalle, für die Evakuierung und die Nahrungszubereitung zu denken. Laut Notfallratgeber der Stadt ist die Trinkwasserversorgung durch die Mainzer Netze auch bei einem längeren Stromausfall gesichert, wobei die Bürgerinnen und Bürger trotzdem zur Eigenvorsorge aufgerufen sind. Daneben sollen die Mittel auch für sonstige Erforderlichkeiten im Katastrophenfall wie Notstromaggregate zur Verfügung stehen oder aber die Beauftragung externer Leistungen. Bei der Verwendung der Mittel soll berücksichtigt werden, inwieweit und in welchem Umfang Fördermittel für einzelne Maßnahmen zur Verfügung stehen.