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- Erstellungsdatum 21. Oktober 2023
- Zuletzt aktualisiert 19. Juli 2024
Antrag: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Rheinstraße, Stadtteil Ginsheim
Die Stadtverordnetenversammlung Ginsheim-Gustavsburg fordert den Magistrat auf, die bestehende Höchstgeschwindigkeit von 30 km auf der Rheinstr. von der Apotheke bis zur Einmündung Leipziger Str. weiterzuführen.
Begründung
Aus dem Schreiben vom 5. Oktober 2023 des Staatssekretärs aus dem Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Jens Deutschendorf, an unseren Bürgermeister Thorsten Siehr wird deutlich, dass für entsprechende Verkehrsregelungen übergeordnete Behörden nicht mehr zuständig sind, die Regelungskompetenz den örtlichen Behörden übertragen wird.
In dem Schreiben heißt es unter anderem:
„(…) Hiervon unabhängig hat meine Fachabteilung mit den ergänzenden Hinweisen/Vorgaben vom 16.08.2023 zur ‚Handreichung für die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes‘ vom 06.02.2023 die hessischen Straßenverkehrsbehörden von dem Erfordernis der Zustimmung nach Nummer V Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 1 bis 1 e der StVO befreit, soweit dies die Anordnung von Geschwindigkeits-beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm betrifft. Insoweit bedarf es im Vorfeld der Anordnung beispielsweise einer lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbeschränkung auf inner-örtlichen Straßen in Hessen keiner Zustimmung mehr der oberen Straßenverkehrsbehörde beim jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.
Durch die Aufhebung des Zustimmungsvorbehalts für lärmschutzbedingte Geschwindigkeits-beschränkungen soll den zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Hessen eine größere Eigenständigkeit bei der Entscheidung über die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes ermöglicht werden.“
Ein ähnlicher Antrag (2021/0328) mit gleicher Zielsetzung aus dem Jahr 2021 war erfolglos. Die Fakten, die damals zu dem Antrag führten, sind weiterhin gültig und werden wie folgt aktualisiert wiedergegeben:
Die Verkehrsbelastung in der Rheinstr. ist weiterhin hoch. Besonders das Teilstück zwischen Karl-Liebknecht-Str. und Einmündung Leipziger Str. ist davon stark betroffen.
Es wird stark belastet durch Zu- und abfließenden Verkehre
- des Nettomarkts
- der Wohngebiete östlich der Rheinstr.
- des Durchgangsverkehrs in Richtung und von Bauschheim
- der Grundschule
- der ausgewiesenen örtlichen Parkbereiche 1 – 4
- des Rasenpartners am Holzweg
- des Altrheinufers mit seinen Gastronomien und Freizeitmöglichkeiten an und auf dem Wasser
- der Buslinien 60, 56, 23, 83
Problematische Verkehrsverhältnisse bestehen weiterhin
- am Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km in Höhe der Apotheke. Hier wird stark beschleunigt. Motorisierte Verkehrsteilnehmer fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Ampelanlage Karl-Liebknecht-Str./Rheinstr. zu. Der gradlinige Verlauf der Strecke provoziert schnelleres Fahren. Auch umgekehrt in Richtung Ortsmitte vom Verkehrsdreieck kommend.
- An der Ampelanlage Rheinstr. / Karl-Liebknecht-Str. Missachtung der Rotphase. Diese Ampelanlage sichert den Schulweg westlich der Rheinstr. und wird stark frequentiert. Aber nicht nur von Schulkindern, sondern auch von vielen Menschen, die zu den Sporthallen oder auch zum Bürgerhaus wollen.
- An der Zufahrt zum und vom Nettoparkplatz. Häufung von schwer einzuschätzenden Verkehrssituationen. Einfahrende PKWs kreuzen den Schulweg der Kinder. Fahrradfahrer, die auf den gegenüberliegenden Fahrradstreifen der Rheinstr. wechseln wollen, werden mit schnell herankommenden PKWs konfrontiert.
In der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km sehen wir einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrslärmreduzierung auf der Rheinstr. Gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass viele Kinder den Bürgersteig der Rheinstr. zu Fuß, mit Fahrädern und Rollern als Schulweg benutzen.
Die abzweigenden Straßen führen in 30er Zonen. Von daher ist kein Ausweichen des Verkehrs auf Nebenstraßen zu erwarten.