Änderungsantrag: Kinderbetreuung in Einrichtungen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg

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  • Erstellungsdatum 31. März 2021
  • Zuletzt aktualisiert 31. März 2021

Änderungsantrag: Kinderbetreuung in Einrichtungen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg

zu b) Neu:

Die alleinige Fixierung auf die Nutzungsänderung des Altbaus der Georg-August-Zinn-Schule hat sich angesichts des mittlerweile verstrichenen Zeitraums von fast einem Jahr und der immer länger werden den Wartelisten bei der Kinderbetreuung als nicht zielführend zur Problemlösung erwiesen. Alternative Standortüberlegungen für Betreuungseinrichtungen sind daher heute dringlicher denn je.

Um die dringend notwendigen Entscheidungen möglichst rasch sowohl unter Kostengesichtspunkten, als auch unter dem herrschenden Zeitdruck fällen zu können, ist seitens des Magistrats eine Beschlussvorlage zu erstellen, die Vor- und Nachteile beider Standorte unter den vorgenannten 12 Gesichtspunkten genau gegenüberstellt.

Andere Nutzungsoptionen (z.B. als Verwaltungsstandort, Vereins- und Fraktionsräume) der Georg-August-Zinn-Schule sind im Falle einer Rückgabe des Objektes an die Stadt Ginsheim-Gustavsburg durch die Stadt Mainz ebenfalls gegeben.

zu c)

Eine räumliche Verlagerung der Hortbetreuung an die Albert-Schweitzer-Schule sollte schon aus praktischen Überlegungen möglichst zügig angestrebt werden. Dabei kann auch eine Übertragung der Betreuungsaufgabe an den Kreis erfolgen. Eine Abschaffung und damit ein Wegfall der Betreuungsplätze darf aber im Sinne eines verlässlichen Betreuungsangebotes der Stadt Ginsheim-Gustavsburg an die Eltern für deren Kinder nicht ohne klare und gesicherte Alternativen erfolgen.

(...)