Im Laufe der Beratungen des Ausschusses Bürgerzentrum wurde ein Vorschlag in die Beratung
eingebracht, welcher nicht durch das aktuelle Mandat des Ausschusses abgedeckt ist. Der Vorschlag
umfasst einen Standort sowie ein räumliches Konzept, das vom Grundsatzbeschluss 2014 abweicht.
Die Diskussion in der letzten Ausschusssitzung hat deshalb den Wunsch hervorgebracht, den
Arbeitsauftrag des Ausschusses zu erweitern. Nur wenn der Ausschuss mit dem entsprechenden
Auftrag ausgestattet ist, kann dieser auch bindende Entscheidungen treffen.
Der konkrete Anlass für die Erweiterung des Arbeitsauftrages war der Vorschlag einer Vereinshalle am
Gelände des TIGZ in Gustavsburg. Der Ausschuss sollte deshalb neben der Kompetenz für die
Standortfrage auch weitere räumliche Konzepte beraten dürfen.