Antrag: Fachkräfte stärken – Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher

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  • Erstellungsdatum 31. März 2021
  • Zuletzt aktualisiert 14. September 2021

Antrag: Fachkräfte stärken – Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher

Die Stadt befindet sich bei der Anwerbung geeigneter Fachkräfte im Erziehungsbereich mehr und mehr in Konkurrenzsituation mit anderen Kommunen und anderen Anbietern (beispielsweise mit kirchlichen, gewerblichen Betreibermodellen oder von Mitgliedern des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes). Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher die folgenden Maßnahmen zur Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern:

1. Um qualifiziertes Erziehungspersonal überhaupt finden und einstellen zu können, wird die Bezahlung zukünftig gemäß Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) Entgeltgruppe (EG 8b) gewährt.

2. Um das vorhandene Personal im Erziehungswesen in den städtischen Kindertagesstätten zu halten, werden die Fachkräfte, die derzeit noch nach TVöD SuE EG 8a vergütet werden, zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu ebenfalls gemäß TVöD SuE EG 8b bezahlt. Dabei wird die Stufe sowie die Laufzeit innerhalb dieser beibehalten.

3. Die Gewährung der sogenannten Genussgutscheine wird eingestellt.

4. Der Magistrat wird beauftragt die finanziellen Auswirkungen für die Stadt sowie die Vor- und Nachteile für Erzieherinnen und Erzieher insbesondere im Hinblick auf die Altersversorgung bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TVöD SuE darzulegen.