Antrag: „Zwei-Standorte-Lösung“ als Ersatz für das Bürgerhaus Gustavsburg umsetzen

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  • Erstellungsdatum 1. April 2021
  • Zuletzt aktualisiert 1. April 2021

Antrag: „Zwei-Standorte-Lösung“ als Ersatz für das Bürgerhaus Gustavsburg umsetzen

Die Beratungen im Ausschuss „Bürgerzentrum“ mit dem Sport- und Kulturbund haben die Vorteile einer „Zwei-Standorte-Lösung“ am TIGZ und am Fritz-Bauer-Platz“ als Ersatz für das Bürgerhaus Gustavsburg in der Hermann-Löns-Allee einer breiten Mehrheit deutlich gemacht und scheint zwischen den Beteiligten konsensfähig.

Einerseits kann eine Sport- und Kulturhalle am TIGZ auch einen Raum für größere Veranstaltungen ermöglichen, wie sie aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse am Fritz-Bauer-Platz nicht möglich wäre. Sie eröffnet außerdem eine Erweiterung des Nutzungsspektrums durch die in  unmittelbarer Nachbarschaft ansässigen Unternehmen und der Nutzungszeiten auch in den späten Abendstunden aufgrund geringerer Anforderungen an Lärmobergrenzen.

Die grundsätzliche Machbarkeit einer Sport- und Kulturhalle an diesem Standort ist durch die gemeinsame Massenstudie mit der hessischen Polizei und ersten Vorabstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden gegeben.

Andererseits kann ein Mehrzweckgebäude mit einem Veranstaltungsraum, einer Verwaltungsnutzung und ggf. gastronomischem Angebot die Mitte des Stadtteils Gustavsburg weiter aufwerten und als Ersatz für dringend benötigte, zeitgemäße Verwaltungsräume dienen. Die gegenüber einer Sport- und Kulturhalle geringfügigere Nutzerzahl sowie die beschränkten Nutzungszeiten dort, lassen darüber hinaus geringere Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und daraus resultierende Konflikte erwarten.

Beide Standorte sind nach Fertigstellung der Bahnunterführung und unter Berücksichtigung der oben genannten Planungsparameter verkehrsgünstig - auch fußläufig - für den Stadtteil Gustavsburg, die gesamte Stadt und das Umland zu erreichen.

Aufgrund der Berichtsvorlage der Verwaltung (2020/0125) zum Sachstand Bürgerhaus bestehen für die „Zwei-Standorte-Lösung“ keine grundsätzlichen Hindernisse. Finanzierungsmöglichkeiten zeichnen sich in einem gewissen Rahmen ebenfalls ab.

Für das in der politischen Debatte entwickelte Modell der „Zwei-Standorte“ bedarf es bei der weiteren Umsetzung einer vielfältigen Bau- und Projekterfahrung und eine gute Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Die Unterstützung des Magistrates durch einen entsprechenden Projektsteuerer, idealerweise aus den Reihen örtlicher Bau- und Wohnungsgesellschaften, erscheint daher als zweckmäßig und für die Umsetzung des Projektes zielführend.

Auf die guten Erfahrungen und sachliche Expertise des Ausschusses „Bürgerzentrum“, in dem die Vertreter der Vereine des Sport- und Kulturbundes Gustavsburg als gleichwertige Partner eingebunden sind, sollte bei der weiteren Detailentwicklung des Gesamtprojektes ebenfalls zurückgegriffen werden.

Die Übertragung der Abstimmung des weiteren Raum- und Nutzungskonzeptes für das Gesamtprojekt an den Ausschuss „Bürgerzentrum“ ist daher folgerichtig. Die Umsetzung der „Zwei-Standorte-Lösung“ sollte nach der Vielzahl der untersuchten Varianten angegangen werden und von einer breiten Mehrheit getragen im Interesse der Vereine und Gruppen unserer Stadt und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.