Antrag: Finanzplan zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gustavsburg

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  • Erstellungsdatum 1. April 2021
  • Zuletzt aktualisiert 1. April 2021

Antrag: Finanzplan zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gustavsburg

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Jahr 2019 teilte der Bürgermeister mit,
dass aufgrund der Planungen der Bahnunterführungen A und B der Neubau des
Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Gustavsburg voraussichtlich im Jahr 2023 beginnen wird.
In der Sitzung sagte Bürgermeister Puttnins-von Trotha nichts darüber, dass verwaltungsintern
bereits mit den Planungen des Neubaus begonnen wurde. Wenn dem so ist, müssen Planungskosten
für das Haushaltsjahr 2020 eingestellt werden.

Nur wenn die Planungen 2020 abgeschlossen werden, können für einen möglichen Bau des neuen
Feuerwehrgerätehauses ab dem vom Bürgermeister anvisierten Termin 2023 auch mögliche
Zuschüsse vom Land bereitgestellt werden.

Erfahrungsgemäß braucht das Land für die Erstellung des Bewilligungsbescheids etwa anderthalb bis
zwei Jahre nachdem der Antrag via Kreis an das Land gestellt wurde.

Im Sinne einer transparenten Finanzpolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt
gehören daher die Planungskosten sowie die Kosten des Neubaus unabdingbar bereits jetzt in die abzubildenden Investitionen in dem Finanzplan. Dieser reicht im Haushaltsentwurf bis zum Jahr 2023. Daher sollten die geschätzten Planungskosten in den Haushaltsplan 2020 sowie die Kosten für den Neubau für den Finanzplan 2023 bereits jetzt abgebildet werden.

Darüber hinaus stellt diese Abbildung in der städtischen Finanzplanung auch ein starkes Zeichen gegenüber den Einsatzkräften in der Freiwilligen Feuerwehr des Stadtteils Gustavsburgs dar. Neben den durch die Stadtteilfeuerwehr Gustavsburg erfolgten Werbemaßnahmen zur Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Feuerwehrkräften ist die Dokumentation im städtischen Finanzplan ebenfalls sicherlich ein Punkt, der es der Stadtteilfeuerwehr unterstützend einfacher macht, die Personalmisere aufzufangen. Der unabdingbare kommunale Wille, den Einsatzkräften ein modernes Feuerwehrgerätehaus bereitzustellen, ist hierbei förderlich.