Prüfantrag: Freigabe und Nutzung der Autobahnbrücke Hundweg für An- und Ablieferverkehr

[featured_image]
Download
Download is available until [expire_date]
  • Version
  • Download 2555
  • Dateigrösse 165.43 KB
  • Datei-Anzahl 1
  • Erstellungsdatum 31. März 2021
  • Zuletzt aktualisiert 31. März 2021

Prüfantrag: Freigabe und Nutzung der Autobahnbrücke Hundweg für An- und Ablieferverkehr

Der Zuliefer- und Abholverkehr, insbesondere von Lastkraftwagen, zum Unternehmen Rasenpartner, Erlenhof GbR – Holzweg 13, verursacht erhöhten Lärm für die vom betreffenden Verkehr belasteten Anwohner Ginsheims. Im Rahmen eines Vorort-Termins der SPD-Fraktion wiesen Vertreter des Unternehmens darauf hin, dass von Bischofsheimer Gemarkung vor allem das Lohnunternehmen Phillips sowie die Landwirte Guthmann bereits die Brücke über die A 60 auf der Straße Hundweg mit schweren Maschinen nutzen kann. Hierfür würde laut Firmenvertreter eine entsprechende Genehmigung des Bischofsheimer Gemeindevorstands vorliegen. Diese Genehmigung soll auch weiterhin gültig bleiben.

Eine mögliche Freigabe der Brücke für den Zuliefer- sowie Abholverkehr bezüglich des Unternehmens Rasenpartner, Erlenhof GbR, könnte (fast) ohne zusätzliche Belastung der Bischofsheimer Bevölkerung erfolgen. Die Verkehrsführung könnte von der Autobahnabfahrt via der L 3482 und den Straßen am Tannenhof und/oder vor dem Friedhof auf den Hundweg erfolgen.

Eine Freigabe der Brücke für den An- und Abholverkehr zum Unternehmen Rasenpartner, Erlenhof GbR, würde einerseits die Verkehrs- und Lärmbelastung des Stadtteils Ginsheims verringern und andererseits für die Bischofsheimer Bevölkerung zu keiner Mehrbelastung führen.